Allgemeine Bedingungen und Konditionen

GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF SALE AND DELIVERY OF FINDEQ B.V. (2026)

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

1.1 FINDEQ B.V. (CoC nr: 83395814) und die mit ihr verbundenen Betriebsgesellschaften sowie ihre Rechtsnachfolger unter allgemeinem Rechtstitel sind der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden im Folgenden als: "wir" und "uns" und "unser".

1.2 Unter "Gegenpartei" und/oder "Auftraggeber" und/oder "Kontrahent" ist jede (juristische) Person zu verstehen, an die wir unsere Angebote richten, sowie die Person, die uns Angebote unterbreitet und die Person, die uns einen Auftrag erteilt, oder die Person, mit der wir einen Vertrag schließen, und ferner die Person, mit der wir in einem Rechtsverhältnis stehen, sowie, abgesehen von letzteren, deren Vertreter, Bevollmächtigte, Abtretungsempfänger und Erbe(n).

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Vereinbarungen, Auftragsverträge (die auf die Ausführung von Arbeiten durch uns gerichtet sind) sowie alle Rechtshandlungen, Lieferungen, Arbeiten und Dienstleistungen, die von uns ausgeführt werden, sowie für die durch uns verkauften Dienstleistungen, einschließlich aller vorvertraglichen Situationen, sowie für die mit uns künftig einzugehenden Rechtsbeziehungen, u.a. über den Verkauf vonGebraucht)Maschinen, (Firmen-)Fahrzeugen, Ersatzteile und Anbaugeräten, die Durchführung von Reparatur-, Wartungs- und sonstigen Arbeiten an den Produkten/ Waren/ Gegenständen/ Objekten und/oder Maschinen/ Maschinen Fahrzeugen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob FINDEQ B.V. selbst als Verkäufer/Eigentümer, Vermittler für Verkäufer/Eigentümer oder Lieferant für Verkäufer/Eigentümer auftritt.

Wenn sich die Verkaufsbedingungen auf die Maschine(n)/ Maschinen Produkt(e)/ Gegenstand(e) beziehen, sind damit sowohl die verkaufte(n) Maschine(n)/ Maschinen Produkt(e)/ Gegenstand(e) selbst als auch die dazugehörigen Ersatzteile Anbauteile gemeint.

2.2 Einkaufs- oder anderen (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder Dritter wird ausdrücklich widersprochen.

Es gilt die jeweils aktuelle Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wir sind berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen.

2.3 Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2.4 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sind, für nichtig erklärt oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar.

2.5 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des zwischen der Gegenpartei und uns geschlossenen Vertrags und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags.

2.6 Wenn wir nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangen, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass wir in irgendeiner Weise das Recht verlieren würden, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen in anderen Fällen zu verlangen. Der Kunde erklärt sich automatisch mit diesen Bedingungen einverstanden, wenn er die ihm von uns zugesandte Rechnung bezahlt.

Artikel 3: Angebote

3.1 Alle unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Frist zur Annahme, nach deren Ablauf das Angebot erlischt.

3.2 Änderungen und/oder Zusagen, die nach dem von uns erhaltenen Angebot entweder mündlich oder schriftlich gemacht und/oder geändert werden, stellen ein neues Angebot dar, wobei alle früheren Angebote hinfällig werden.

3.3 Weicht eine Annahme durch die Gegenpartei vom Angebot ab, so stellt dies ein neues Angebot der Gegenpartei und eine Ablehnung unseres gesamten Angebots dar, auch wenn es sich nur um eine Abweichung in geringfügigen Punkten handelt.

3.4 Wir sind berechtigt, ein Angebot innerhalb von 2 Tagen nach Annahme zu widerrufen, wenn das Angebot auf Informationen und Daten des Kunden beruht und sich diese Informationen/Daten als unrichtig oder unvollständig erweisen, können daraus keine Rechte abgeleitet werden. Angebote und/oder Kostenvoranschläge sind vorbehaltlich offensichtlicher Druck-, Satz-, Schreib- und/oder Tippfehler und gelten nicht für künftige Aufträge.

Artikel 4: Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und korrekte Informationen zu liefern und diese Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (ein Versäumnis kann zur Aussetzung des Objekts und/oder zum Ersatz der zusätzlichen Kosten führen, die durch die Verzögerung aufgrund der verspäteten Bereitstellung der erforderlichen Informationen entstehen). Der Auftraggeber bleibt für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Artikel 5: Schlussfolgerung

5.1 Der Vertrag kommt, gegebenenfalls innerhalb der von uns gesetzten Frist, in dem Moment zustande, in dem wir eine schriftliche Annahme eines Angebots erhalten. Wenn die Gegenpartei ein Angebot macht und/oder einen Auftrag erteilt, zu dem Zeitpunkt, an dem wir das Angebot und/oder den Auftrag schriftlich genehmigt und bestätigt haben oder an dem wir mit der Ausführung des Auftrags begonnen haben.

5.2 Wenn die Gegenpartei das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, kommt der Vertrag erst zustande, nachdem wir es schriftlich genehmigt und bestätigt haben. Solange der Eingang dieser Annahme von uns nicht schriftlich bestätigt und genehmigt worden ist, ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen. Als Bestätigung gilt auch unsere Rechnung.

5.3 Zusätzliche Vereinbarungen, Änderungen und/oder Zusagen, die nach Abschluss des Vertrages von unseren Mitarbeitern, Vertretern, Verkäufern oder anderen Vermittlern mündlich oder schriftlich gemacht werden, sind nicht bindend, es sei denn, sie werden von uns schriftlich gegenüber der Gegenpartei bestätigt.

5.4 Aufträge, die durch Zwischenhändler, einschließlich Agenten, Vertreter oder Wiederverkäufer, erteilt werden, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Vereinbarungen und Klauseln sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich durch autorisierte Personen bestätigt wurden.

Artikel 6: Preise

6.1 Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer und anderer staatlicher Abgaben und/oder Kosten Dritter (einschließlich Bankgebühren), die im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Lieferung und/oder der Ausführung des Vertrags anfallen, und basieren auf der Lieferung ab unserem Standort, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2 Die von uns angegebenen Preise lauten auf Euro oder eine andere von uns vereinbarte Währung; eventuelle Wechselkursdifferenzen gehen auf das Risiko des Vertragspartners, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels in Artikel 8.1 behalten wir uns das Recht vor, eventuelle Wechselkursdifferenzen durch eine anteilige Preiserhöhung zu verrechnen.

6.4 Wir behalten uns das Recht vor, der Gegenpartei eine verhältnismäßige Preiserhöhung in Rechnung zu stellen, wenn nach dem Abschluss des Vertrags eine vorhersehbare oder unvorhersehbare Erhöhung eines oder mehrerer preisbestimmender Faktoren und/oder gesetzlicher Abgaben eintritt, darunter Arbeitskosten, Prämien, Materialien, (Transport- und Versand-) Tarife (von Dritten) und Wechselkursänderungen.

6.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Lieferkosten, Inspektionskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten, Nachlackierungskosten, Speditions- und Versandkosten usw. niemals in unserem Preis enthalten.

6.6 Preiserhöhungen, die sich aus Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages ergeben, gehen zu Lasten der Gegenpartei.

6.7 Kosten, die entstehen, weil die Gegenpartei die Erfüllung des Vertrages nicht ermöglicht hat und/oder weil Umstände eintreten, die der Gegenpartei zuzurechnen sind und durch die uns Kosten entstanden sind, werden von uns der Gegenpartei in Rechnung gestellt.

6.8 Wir haften nicht für Fehler in Fotos, Videos, Blogs und Texten von E-Mails, Mailings, Whatsapp, Äußerungen in sozialen Medien, Drucksachen, (Online-)Anzeigen, unserer Website(s) und/oder anderen Formen unserer Marketingkommunikation.

Artikel 7: Annullierung

7.1 Im Falle einer Stornierung durch die Gegenpartei sind wir berechtigt, einen Teil der Anzahlung in Höhe von 10 % des Verkaufspreises mit einem Mindestbetrag von € 1.500,- pro Artikel als Stornogebühr einzubehalten und nicht zurückzuerstatten, unbeschadet unseres Rechts, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die entstandenen Kosten (einschließlich Transport-, Versand-, Lager-, Versicherungs- und Parkkosten) den Anzahlungsbetrag übersteigen.

Artikel 8: Zahlung

8.1 Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle Rechnungen vor der Lieferung der betreffenden Waren oder vor der Erbringung der betreffenden Dienstleistungen zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wir werden die betreffenden Waren nicht liefern bzw. die betreffenden Dienstleistungen nicht erbringen, bevor wir die vollständige Bezahlung aller Rechnungen erhalten haben. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Vertrags durch die Gegenpartei zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Verrechnung mit Forderungen, die die Gegenpartei uns gegenüber geltend macht, ist nicht zulässig.

8.2 Wir haben jedoch die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub zu genehmigen. Dabei sind wir berechtigt, das vereinbarte Skonto zu verfallen und von der Gegenpartei rückwirkend 2 % Zinsen pro Monat auf den ausstehenden Betrag zu verlangen, sowie von der Gegenpartei 50 € Lagerkosten pro Maschine oder Fahrzeug pro Tag zu verlangen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise zu kündigen.

8.3 Falls vereinbart, ist die Gegenpartei verpflichtet, innerhalb von zwei Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von mindestens 10 % des Bruttoverkaufswerts der Objekte zu leisten, mindestens jedoch 1.500 € pro Objekt oder einen anderen von uns im Vertrag oder in einer Anlage zum Vertrag festgelegten Betrag. Bei Nichtbezahlung oder verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen auszusetzen.

8.4 Wenn die in Artikel 8.3 genannte Anzahlung nicht innerhalb von zwei Tagen bei uns eingeht, sind wir berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon fristlos und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen.

8.5 Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Fremdwährungsbeträgen innerhalb der in Artikel 8.1 oder 8.3 genannten Fristen behalten wir uns das Recht vor, Währungsschwankungen gegenüber dem Euro an die Gegenpartei weiterzugeben.

8.6 Die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen werden immer zuerst zur Begleichung der ausstehenden Zinsen und Kosten und dann zur Befriedigung der am meisten überfälligen Forderungen aus dem Vertrag verwendet, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass die Zahlung für eine andere Forderung bestimmt ist.

8.7 FINDEQ B.V. und/oder die mit ihr verbundenen Unternehmen, für die wir in Bezug auf die Bestimmungen dieses Artikels als Vertreter auftreten, sind jederzeit berechtigt, alles, was wir einzeln oder gemeinsam von der Gegenpartei zu fordern haben oder ihr schulden, mit allem, was die Gegenpartei von uns zu fordern hat und/oder uns schuldet, zu verrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf eine oder mehrere dieser Forderungen geltend zu machen. FINDEQ B.V., die mit ihr verbundenen Unternehmen und die Gegenpartei sind sich darüber einig, dass das Aufrechnungsrecht erweitert wurde und eine Gegenseitigkeit für die Aufrechnung nicht erforderlich ist.

8.8 Im Falle der (beantragten) Liquidation, der Insolvenz, des Konkurses oder des Zahlungsaufschubs der Gegenpartei sind die Forderungen gegenüber der Gegenpartei, aus welchem Grund auch immer (einschließlich der Forderungen der in Artikel 8.7 genannten Parteien), sofort fällig.

8.9 Barzahlungen können nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und gegen Vorlage eines gültigen Ausweises geleistet werden. Unser Zahlungsbeleg gilt als einziger gültiger Zahlungsnachweis.

8.10 Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung ist der Auftraggeber automatisch in Verzug und sind wir berechtigt, gesetzliche Zinsen und (außer-)gerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des vereinbarten Gesamtbetrags zu berechnen.

Die Zahlung erfolgt ohne Abzug, Aufrechnung oder Aussetzung, aus welchem Grund auch immer. Bei Zahlungsverzug (nicht nur bei verspäteter Zahlung der Anzahlung) haben wir das Recht, den Vertrag auszusetzen oder durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen.

Artikel 9: Lieferfrist, Lieferung, Risiko

9.1 Die Lieferfristen werden in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt, jedoch sind die von uns angegebenen Lieferfristen und/oder Liefertermine niemals als endgültige Fristen zu betrachten, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Lieferfristen sind indikativ und - wenn Daten/Informationen vom Kunden erforderlich sind - beginnt eine Lieferfrist ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle Daten zur Verfügung gestellt hat. Auch wenn sich der Vertrag ändert, gilt dies als höhere Gewalt und kann sich auf die Lieferfristen auswirken.

9.2 Wenn die Verzögerung der Lieferzeit nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist, kann die Gegenpartei niemals Schadenersatz oder die Auflösung des Vertrags verlangen. Wenn wir einen Dritten, wie z.B. einen Spediteur oder Verlader, mit der Ausführung eines Vertrags mit der Gegenpartei beauftragen, haften wir nicht für Schäden, die der Gegenpartei im Zusammenhang mit Versäumnissen dieses Dritten entstehen.

9.3 Wenn die Lieferung einschließlich Transport und/oder Versand erfolgt, geschieht dies immer auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei. Das bedeutet, dass alle mit diesem Transport verbundenen Kosten von der Gegenpartei getragen werden und die Gegenpartei das Risiko des Verlusts, der Beschädigung und der nicht rechtzeitigen Lieferung der gekauften Sachen sowie das Risiko trägt, dass die Behörden (unvorhergesehene) Kosten im Zusammenhang mit diesem Transport in Rechnung stellen, wie z.B. die Kosten für die Kontrolle der Sendung durch die Zollbehörden.

Wir schließen ausdrücklich unsere Haftung für alle Schäden aus, die bei der Verladung und dem Transport der von uns (bzw. unseren Frachtführern/Versendern) zu transportierenden und/oder zu versendenden Güter entstehen, wenn diese Schäden auf eine unzureichende Sicherung der Ladung und/oder auf eine Überschreitung der maximalen Achslasten und des Gewichts der Maschinen Gebraucht bei diesem Transport und/oder auf eine Überschreitung der zulässigen Abmessungen für den Transport und/oder Versand zurückzuführen sind.

9.4 Wenn wir auf Wunsch der Gegenpartei den Versand der Waren übernehmen oder wenn die vereinbarte Parität der ICC INCOTERMS uns diese Verantwortung auferlegt, liegen Zeitpunkt, Versandart und Versandweg in unserem Ermessen. Eine Transportversicherung wird von uns nur abgeschlossen, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit der Gegenpartei vereinbart wurde; alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.

9.5 Die Gegenpartei muss uns mindestens 2 Arbeitstage vor der Abholung des Objekts schriftlich mitteilen, ob sie eine Transportversicherung wünscht. Die Kosten der Transportversicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9.6 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unserem Hof oder ab dem Standort des Objekts. Wir werden den Käufer bei Bedarf rechtzeitig informieren.

9.7 Nimmt die Gegenpartei die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab oder ermöglicht sie uns nicht, die Ware zu liefern, ist sie sofort in Verzug und die Ware wird auf Kosten und Risiko der Gegenpartei gelagert. Weigert sich die Gegenpartei, die Ware innerhalb der von uns gesetzten Frist abzunehmen, sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und über die Ware in der von uns bestimmten Weise zu verfügen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Wir sind berechtigt, unseren Anspruch auf den Erlös geltend zu machen.

9.8 Das Risiko der verkauften Produkte, Maschinen und Fahrzeuge geht mit der Bezahlung auf die Gegenpartei über. Im Falle des Verkaufs ist die Gegenpartei verpflichtet, das Objekt ab dem Zeitpunkt der Zahlung zu versichern.

9.9 Alle gekauften Produkte und Dienstleistungen müssen als Ganzes gekauft werden, eine Anzahlung kann nicht Gebraucht werden, um einen Teil einer Bestellung zu bezahlen. Teillieferungen sind nur durch eine schriftlich bestätigte Änderung der Bestellung möglich.

9.10 Maschinen und Fahrzeuge werden in der Regel ohne Zulassung und Dokumentation verkauft. Die Gegenpartei muss selbst beurteilen, ob die vorhandenen oder von uns zu liefernden Zulassungs-, Maschinen-, Fahrzeug- und Exportdokumente für die Einfuhr oder Zulassung im Bestimmungsland ausreichend sind. Wir sind dafür in keiner Weise verantwortlich oder haftbar.

9.11 Wenn wir nicht über die von der Gegenpartei angeforderten Zulassungs-, Maschinen-, Fahrzeug- und/oder Exportdokumente verfügen und wir zuversichtlich sind, dass wir diese Dokumente erhalten werden, geben wir ein vorläufiges Ankunftsdatum an, aus dem die Gegenpartei keinerlei Rechte ableiten kann. Wenn die Gegenpartei eine Maschine oder ein Fahrzeug bei uns gekauft hat und sie benutzen möchte, bevor alle Unterlagen vorliegen, tut sie dies auf eigenes Risiko, und ein daraus resultierender Schaden kann nicht bei FINDEQ B.V. geltend gemacht werden. Die Zurverfügungstellung der entsprechenden Dokumentation ist ausschließlich eine Bemühungsverpflichtung von FINDEQ.

Artikel 10: Gewährleistung, Haftungsausschluß

10.1 Für alle Gebraucht Maschinen, Fahrzeuge, Ersatzteile und Anbaugeräte gilt, dass sie ohne jede Form von Garantie und in dem Zustand verkauft werden, wie er von der Gegenpartei auf der Website oder am Verkaufsort gesehen und von der Gegenpartei genehmigt wurde.

Wir haften nicht für versteckte oder sichtbare Mängel. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch die Haftung für Folgeschäden und den vollständigen oder teilweisen Verlust der verkauften Sache(n) infolge der Auswirkung von versteckten Mängeln, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren, wie z.B. erhebliche mechanische Schäden oder verheerende Brände, die durch einen relativ kleinen versteckten Mangel wie z.B. ein minimales Auslaufen von Kraftstoff verursacht wurden. Nur wenn und soweit im Kaufvertrag angegeben, wird eine Garantie für Gebraucht , Fahrzeuge und/oder Ersatzteile gewährt.

10.2 Wenn die Gegenpartei die von uns im betreffenden Kaufvertrag gewährte Garantie innerhalb der festgelegten Frist geltend macht oder eine Reklamation vorbringt, werden wir die Garantie oder die Reklamation beurteilen und, falls erforderlich, gemäß den Bestimmungen des Vertrags regeln. Gewährleistungsansprüche und Ansprüche im Zusammenhang mit der von der Gegenpartei festgestellten Vertragswidrigkeit sind nicht auf Dritte übertragbar. Alle Garantieanträge und Reklamationen müssen über [email protected] eingereicht werden.

10.3 Beanstandungen von Mängeln an den von uns gelieferten Sachen, wie z.B. unserer Rechnung, müssen uns innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Sache, nach Ausführung der Arbeiten oder nach Erhalt unserer Rechnung schriftlich unter genauer Angabe der Tatsachen, auf denen die Beanstandung beruht, mitgeteilt werden. In Ermangelung einer Mitteilung wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die gelieferten Sachen vorbehaltlos genehmigt und angenommen hat. Das Recht auf Reklamation erlischt durch die weitere Nutzung der gelieferten Sachen. Für alle anderen Reklamationen gilt eine Frist von 5 Tagen, nachdem die Mängel bekannt geworden sind oder hätten bekannt werden können. Die betreffenden Gegenstände sind uns auf erstes Anfordern zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Artikel 11: Maschinen und Fahrzeuggeschichte

11.1 Bei der Bewerbung von Artikeln stützen wir uns häufig auf Informationen, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden, sowie auf den äußeren Zustand der Artikel. Wir überprüfen diese Informationen, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden, grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und führen auch keine (technischen) Nachforschungen durch. Wir setzen uns nicht mit Händlern in Verbindung, um uns nach der Wartungshistorie einer Maschine zu erkundigen, und wir demontieren keine Ersatzteile , um den Zustand einer Maschine zu untersuchen. Die Gegenpartei kann aus Irrtümern oder offensichtlichen Fehlern in den von uns auf diesen Informationen (auf unserer Website) gemachten Angaben keine Rechte ableiten.

11.2 Die Gegenpartei hat das Recht, von sich aus zu versuchen, die obengenannten Angaben über Maschinen und Fahrzeuge zu ermitteln. Falls gewünscht, werden wir bei dieser Untersuchung mitwirken.

Die Kosten dieser Untersuchung werden von der Gegenpartei getragen.

Artikel 12: Eigentumsvorbehalt

12.1 Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Produkten/ Sachen und/oder Maschinen und/oder Fahrzeugen und/oder Ersatzteile Anbauten geht ungeachtet der tatsächlichen Lieferung erst dann auf die Gegenpartei über, nachdem sie alle Forderungen von uns in Bezug auf die Gegenleistung für die der Gegenpartei aufgrund des Vertrags oder eines vergleichbaren Vertrags gelieferten Produkte oder die zu liefernden Produkte oder die aufgrund eines solchen Vertrags auch zugunsten der Gegenpartei ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten sowie in Bezug auf Forderungen aufgrund der Nichteinhaltung solcher Verträge bezahlt hat.

Artikel 13: Auflösung

13.1 Wenn die Gegenpartei ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen aus einem mit uns geschlossenen Vertrag nicht nachkommt, oder im Falle von Zahlungsaufschub, Antrag auf Zahlungsaufschub, Konkurs, Zwangsverwaltung oder Liquidation des Unternehmens der Gegenpartei, sind wir berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne Einhaltung einer angemessenen Frist und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei die gesamte Anzahlung einbehalten und nicht zurückerstattet wird, unbeschadet unseres Rechts, eine zusätzliche Entschädigung zu fordern, wenn die entstandenen Kosten (einschließlich Lieferung, Lagerung, Versicherung und Parkkosten) den Betrag der Anzahlung übersteigen.

13.2 Wenn wir von diesem Recht Gebrauch machen, sind wir nicht verpflichtet, der Gegenpartei eine Entschädigung zu zahlen, und wir können der Gegenpartei gegenüber nicht für Schäden auf dieser Grundlage haftbar gemacht werden.

Artikel 14: Aussetzung und Zurückbehaltungsrecht

14.1 Wir sind berechtigt, unsere Leistung (einschließlich künftiger Teillieferungen) auszusetzen, wenn die Gegenpartei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen nicht erfüllt oder wenn wir aufgrund uns bekannter Umstände befürchten müssen, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen verbieten uns dies.

14.2 Wir können das Zurückbehaltungsrecht an allen Sachen der Gegenpartei, auf die sich die Ausführung des Vertrags bezieht und die wir im Rahmen des Vertrags tatsächlich in unserem Besitz haben, ausüben, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags oder anderer mit der Gegenpartei geschlossener Verträge ganz oder teilweise nicht erfüllt.

14.3 Wir sind berechtigt, von der Gegenpartei alle Schäden (einschließlich Zinsverluste), die wir erlitten haben, und alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Pflege der in unserem Besitz befindlichen Waren entstanden sind (einschließlich Lager- und Bearbeitungskosten), zu verlangen.

Artikel 15: Verkauf mit Inzahlungnahme

15.1 Wenn eine Maschine und/oder ein Fahrzeug unter Inzahlungnahme einer anderen Maschine und/oder eines anderen Fahrzeugs verkauft wird und die Gegenpartei die in Zahlung genommene Maschine und/oder das in Zahlung genommene Fahrzeug bis zur Ablieferung weiter benutzt, ist die Gegenpartei verpflichtet, die Maschine und/oder das Fahrzeug wie ein guter Verwahrer zu behandeln.

15.2 Das Eigentum an der in Zahlung gegebenen Maschine und/oder dem Fahrzeug geht erst dann auf uns über, wenn wir den tatsächlichen Besitz an der Maschine und/oder dem Fahrzeug erlangen.

15.3 Die Inzahlungnahme der Maschine und/oder des Fahrzeugs muss frei von Finanzierungen und Verpflichtungen Dritter sein.

15.4 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, müssen die von der Gegenpartei an uns verkauften/eingetauschten Waren vollständig, in gutem Zustand und frei von versteckten Mängeln sein.

15.5 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind uns alle Unterlagen, die sich auf die Maschine und/oder das Fahrzeug beziehen, zu dem Zeitpunkt zu übergeben, an dem die Maschine und/oder das Fahrzeug in unser Eigentum übergeht.

15.6 Während der Nutzung im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels verbleibt das Risiko für die Maschine und/oder das Fahrzeug bei der Gegenpartei, und alle Kosten, einschließlich der Instandhaltung und aller Schäden, die durch irgendeine Ursache verursacht werden, auch infolge von Verlust, einschließlich der Unfähigkeit, die gültigen und vollständigen Zulassungs- und/oder Eigentumsdokumente und alle anderen offiziellen Dokumente vorzulegen, gehen zu Lasten der Gegenpartei.

15.7 Befindet sich die einzutauschende Maschine bzw. das einzutauschende Fahrzeug nach unserer Auffassung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inbesitznahme durch uns nicht in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sind wir berechtigt, die Inzahlungnahme abzulehnen und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises für die Maschine bzw. das Fahrzeug zu verlangen oder die eingetauschte Maschine bzw. das Fahrzeug neu zu bewerten und den Zeitwert zu berücksichtigen.

15.8 Wenn die in Zahlung genommene Maschine und/oder das in Zahlung genommene Fahrzeug unserer Meinung nach Mängel aufweist, die erst nach der tatsächlichen Ablieferung festgestellt werden konnten, wobei jedoch objektiv feststeht, dass diese Mängel bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, hat die Gegenpartei uns den durch diese Mängel verursachten Schaden zu ersetzen. Der Schaden umfasst eine Minderung des Wertes.

Artikel 16: Höhere Gewalt

16.1 Im Falle höherer Gewalt, die die Ausführung des Vertrages verzögert oder verhindert, sind wir berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne dass die Gegenpartei einen Anspruch auf Schadenersatz hat.

Im Falle von höherer Gewalt haften wir nicht für Schäden.

16.2 Als höhere Gewalt unsererseits gilt jeder Umstand, der außerhalb unserer Kontrolle liegt und die normale Ausführung des Vertrags verhindert. Solche Umstände umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

- Die Produktion und/oder Lieferung eines bestimmten Objekts wird eingestellt/abgebrochen;

- Wenn wir der Gegenpartei eine noch umzutauschende Maschine und/oder ein noch umzutauschendes Fahrzeug verkauft haben und die Maschine und/oder das Fahrzeug aufgrund von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben, nicht an die Gegenpartei geliefert werden kann;

- Verlust, Beschädigung und/oder Verspätung während des Transports, extreme Abwesenheit von Mitarbeitern aufgrund von Krankheit, Aktionen/Maßnahmen des Zolls, einschließlich der (vorübergehenden) Schließung bestimmter geografischer Gebiete, Feuer, Diebstahl und andere schwerwiegende Störungen in unserem Unternehmen oder bei unseren Lieferanten.

16.3 Wenn der Hersteller, Importeur oder Lieferant Änderungen oder (Konstruktions-)Änderungen an einem Produkt vornimmt, behalten wir uns das Recht vor, das geänderte Produkt zu liefern, vorausgesetzt, dass das geänderte Produkt mindestens die normalen Gebrauchseigenschaften wie das ursprüngliche Produkt sowie die besonderen Gebrauchseigenschaften aufweist, wenn und soweit dies zwischen uns und der Gegenpartei schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 17: Haftung

17.1 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Geschäftsleitung (einschließlich der leitenden Angestellten) ist unsere Haftung ausgeschlossen, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einem mit uns geschlossenen Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einer anderen Grundlage beruht.

17.2 Falls wir für Schäden haftbar gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung immer auf direkte Sach- oder Personenschäden und erstreckt sich niemals auf Folgeschäden, einschließlich Einkommensverluste und Kosten für die Anmietung von Ersatzmaschinen und/oder -fahrzeugen.

17.3 Für den Fall, dass wir auf Schadensersatz haften, ist unsere Haftung ebenfalls auf den Preis begrenzt, zu dem der Kunde das Produkt erworben hat, oder auf einen Betrag, den der Kunde für die Bestellung bezahlt hat, mindestens aber auf den Marktwert des betreffenden Gegenstandes. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr.

17.4 Wir haften niemals für Schäden, die durch Tätigkeiten verursacht werden, die nicht zu unseren normalen Tätigkeiten gehören und von uns als Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgeführt werden. Diese Tätigkeiten gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Ungenauigkeiten in der kostenlosen Beratung entstehen.

17.5 Wir haften nicht für unrichtige und/oder unvollständige Angaben, die vom Kunden oder in dessen Namen gemacht werden. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.

Artikel 18: Abweichende Bedingungen

18.1 Sind für den Verkauf unserer Gegenstände besondere Bedingungen mit dem Käufer schriftlich vereinbart, so haben diese besonderen Bedingungen Vorrang, soweit sie sich auf diese Gegenstände beziehen. Im Übrigen bleiben diese allgemeinen Bedingungen gültig.

Artikel 19: Verarbeitung von Daten

19.1 Die Daten der Gegenpartei werden von uns verarbeitet. Wir sind auch berechtigt, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Soweit es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt, handelt es sich um Verarbeitungen im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO). Auf der Grundlage dieser Verarbeitung können wir den Vertrag ausführen, die Garantieverpflichtungen gegenüber der Gegenpartei erfüllen, einen optimalen Service bieten, der Gegenpartei rechtzeitig Produktinformationen und personalisierte Angebote zukommen lassen. Wenn es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung handelt, wird jeder von der Gegenpartei bei uns eingelegte Widerspruch beachtet.

19.2 Der Gegenpartei ist bekannt, dass die von uns verkauften Maschinen und Fahrzeuge mit Softwaresystemen ausgestattet sein können, die Informationen über das Fahrzeug speichern. Die Gegenpartei stellt uns von jeder diesbezüglichen Haftung frei.

Artikel 20: Sanktionen

20.1 Die Gegenpartei erklärt, die von uns gekauften Waren nicht an Parteien weiterzuverkaufen, die in den EU-Sanktionslisten und/oder der OFAC-Liste "Specially Designated Nationals and Blocked Persons" (SDN) aufgeführt sind.

Artikel 21: Anwendbares Recht, zuständiges Gericht und Wahl des Gerichtsstands

21.1 Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung, ebenso wenig wie jede künftige internationale Regelung über den Verkauf beweglicher Sachen, deren Anwendung die Parteien ausschließen können.

21.2 Auf alle mit uns geschlossenen Verträge und auf alle (anderen) Rechtsverhältnisse zwischen uns und der Gegenpartei findet niederländisches Recht Anwendung.

21.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist, mit Ausnahme der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, ausschließlich das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht zuständig, es sei denn, wir als klagende oder ersuchende Partei wählen das zuständige Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz der Gegenpartei.

21.4 Im Falle einer tatsächlichen oder potentiellen Streitigkeit haben wir das Recht, einen oder mehrere Sachverständige in den Räumlichkeiten der Gegenpartei ein Gutachten erstellen zu lassen. Der Auftraggeber muss bei einem solchen Gutachten mitwirken.

21.5 Der Vertrag endet, wenn wir liquidiert werden.

GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF SALE AND DELIVERY OF FINDEQ B.V. (2026)

Version: 5 Januar 2026

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VON FINDEQ B.V. (2023)
Diese Seite bewerten

Looking for used equipment or parts?

Findeq is your one-stop shop for used recycling equipment and spare parts. Our global network of suppliers quickly sources hard-to-find components to minimize downtime for your operations. Whether you’re a distributor, trader, or enduser, we combine expertise, reliability, and fast delivery to keep your machines running.

Jeroen Noordkamp

Jeroen Noordkamp

Specialized in shredders, grinders, crushers, screeners, chippers, conveyors, parts

Telefon Whatsapp E-Mail LinkedIn